1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leis tungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufsbe dingungen. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen Verkaufsbe dingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer.
2. Angebot und Annahme
Die Angebote des Verkäufers sind nicht bindend, sondern als Auffor derung an den Käufer zu verstehen, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme des Verkäufers zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot des Verkäufers.
3. Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den Produktspezifikationen des Verkäufers. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Eu ropäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Ver einbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
3.2 Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart wor den sind. 3.3 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Anga- ben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und be- zeichnet werden.
4. Unterstützungsleistungen
Soweit der Verkäufer Beratungs- oder sonstige Unterstützungsleistun gen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Aus künfte über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, insbesondere im Hin blick auf die Eignung der gelieferten Waren für die vom Käufer beab sichtigten Verfahren und Zwecke.
5. Preise
5.1 Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung seine Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zah- lungsbedingungen allgemein ändern, so ist der Verkäufer berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzu wenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, inner- halb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Bei Lieferungen und Leistungen in der EU hat der Käufer dem Verkäufer vor der Ausführung des Umsatzes seine jeweilige UST- Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteue rung innerhalb der EU durchführt.
Bei nicht-elektronischen Ausfuhranmeldungen bezüglich der Lieferun gen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU, die nicht vom Verkäufer durchgeführt oder veran lasst werden, hat der Käufer dem Verkäufer den steuerlich erforderli chen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird der Nachweis nicht er- bracht, hat er zusätzlich die für die Leistung innerhalb Deutschlands zu erhebende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu bezahlen.
6. Lieferstellung und Rücknahme von Verpackung
6.1 Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festge legten Handelsklausel, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden. Sofern kei- ne ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgen die Lieferun gen frachtfrei benannter Bestimmungsort (CPT).
6.2 Erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands, so trägt der Käufer die Kosten für eine eventuelle Rücknahme (Transport zur Übergabe stelle und Entsorgung) der Verpackung. Der Ort der Rückgabe ist die Adresse der vom Verkäufer benannten Entsorgungsstelle.
7. Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer
ADD-Chem Germany GmbH innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
8. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
8.1 Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
8.2 Der Käufer versichert, dass er im Rahmen der Geschäftsbezie- hung mit dem Verkäufer (insbesondere bei der Verwendung der Ver- tragsprodukte und deren Verpackungen) stets in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsnormen (insbesondere unter Beachtung aller steuer- und devisenrechtlichen Bestimmungen) handelt.
9. Zahlungsverzug
9.1 Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesent- liche Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Ver zugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 8%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts gelten den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszins- satz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8%- Punkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wur- de.
10. Rechte des Käufers bei Mängeln
10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer in nerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau be- zeichnen.
10.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:
a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl ent weder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangel freie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor.
Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer un zumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zu rücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 11.
10.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die ge- setzlichen Verjährungsfristen:
a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Mangelhaftigkeit
einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwen dungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahr lässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätz lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, und
f) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
11. Haftung
11.1 Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den ge setzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verlet zung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schä- den; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.